Unsere Forderungen
Die Europäische Kommission hat im Juli 2023 einen Vorschlag zum neuen EU-Saatgutrecht vorgelegt. Dieser bedroht die Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt massiv. Er missachtet das völkerrechtlich verankerte Recht der Bäuerinnen und Bauern, ihr eigenes Saatgut zu ernten, zu verwenden, zu tauschen und zu verkaufen. Das ist inakzeptabel.
Wir fordern das Europäische Parlament und die Landwirtschaftsminister:innen auf, den Vorschlag für das EU-Saatgutrecht zu überarbeiten. Wir brauchen eine Gesetzgebung, die die legale Weitergabe von vielfältigem Saatgut ermöglicht, die biologische Kulturpflanzenvielfalt fördert, die Rechte der Bäuerinnen und Bauern respektiert und die Grundlage für ein nachhaltiges, widerstandsfähiges und vielfältiges Lebensmittelsystem schafft:
- Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lokal angepassten Kulturpflanzenvielfalt muss in den europäischen Saatgut-Gesetzen oberste Priorität haben.
- Völkerrecht sichern: Ernte, Weitergabe, Tausch und Verkauf von eigenem Saatgut müssen für Bäuer:innen und Gärtner:innen weiterhin legal möglich sein.
- Die Vermarktung von vielfältigen und lokal angepassten Sorten durch regionale Saatgut-Produzent:innen muss erleichtert werden.
- Neu zugelassene Sorten dürfen nicht von Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln abhängig sein.